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Beschluss Gemeinderat / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Lüscherz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung von Art. 4 der UeV "Riedmatte" am 13. März 2023 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publika­tion beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Akten können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

 

>> Publikationstext
>> Überbauungsvorschriften "Riedmatte"
>> Erläuterungsbericht

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